Taufe und Segnung
Die Taufe will das grosse und bedingungslose Ja Gottes zum Menschen sichtbar machen. Sie ist Aufnahmeritual und Segensfeier. In der Taufe verpflichten sich Eltern, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen und zu begleiten. Sie geben ihm die Grundlage, dass es sich mit der christlichen Botschaft und Tradition auseinandersetzen kann.
Die Taufe findet in einem Gemeindegottesdienst statt. Dafür gibt es spezielle Taufsonntage. Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Pfarramt in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetsite der Reformierten Kantonalkirche Baselland.
Konfirmation
In der Konfirmation feiern wir den Übergang vom Kinder- ins Erwachsenenalter. Die Jugendlichen werden gesegnet und können ihr eigene Taufe und ihre Kirchenzughörigkeit bekräftigen. Der Konfirmandenunterricht dauert ein Jahr und beinhaltet folgende Elemente:
• Wöchentlicher Unterricht in festen Klassen
• Mehrtätiges Konfirmandenlager
• Gottesdienstbesuche
• Soziale oder andere Einsätze in der Kirchgemeinde
• Feierlicher Konfirmationsgottesdienst zum Abschluss des Konfjahres
Normalerweise findet vor den Sommerferien der Elternabend statt, zu dem die Konfirmand:innen ebenfalls eingeladen sind.
Trauung
Sie wollen Ihre Liebe, Ihre Beziehung, Ihre Partnerschaft mit Freunden, mit der Familie, mit allen, die Sie sonst noch kennen in festlichem Rahmen feiern.
Paare, die ihre Verbindung unter den Segen Gottes stellen möchten, melden sich zur kirchlichen Trauung an. Nach der zivilrechtlich geschlossenen Ehe wird mit der kirchlichen Trauung das Ja-Wort vor Gott und der Gemeinde bekräftigt. Im Zentrum der Trauung steht die Segnung des Ehepaares.
Eine kirchliche Feier zur Hochzeit steht grundsätzlich allen Menschen offen. Oft haben Brautleute nicht die gleiche oder gar keine Konfession, oft gehören sie nicht der gleichen Religionsgemeinschaft an. Heiraten kann man trotzdem, wenn bestimmte Regeln befolgt werden. Auch die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist möglich.
Wenn Sie sich kirchlich trauen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, um den Trautermin festzulegen.
Wir kommen gerne zu Ihnen, um Sie kennen zu lernen und mit Ihnen über Ihre kirchliche Trauung zu sprechen.
Es empfiehlt sich, für eine einigermassen entspannte Vorbereitung der Hochzeitsfeier und desdamit verbundenen Festes eine Vorlaufzeit von ungefähr einem Jahr zu berücksichtigen.
Paare, die nicht in der Kirchgemeinde wohnhaft sind, können unsere Kirche mieten und bringen ihre Pfarrer:in mit.
Abdankung
Sie haben einen ihnen nahestehenden Menschen verloren. Dazu sprechen wir ihnen unser herzlichstes Beileid aus.
Mit der Trauerfeier wird allen, die eine Verbindung zur verstorbenen Person gehabt haben, ein persönlicher Abschied ermöglicht.
Sie sind nicht alleine in Ihrem Schmerz und in Ihrer Trauer. Gebete und gute Gedanken werden Sie in dieser schwierigen Zeit begleiten.
Für eine persönliche Gestaltung der Abschiedsfeier treffen sich die Angehörigen vorgängig mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin, um gemeinsam über das Leben der verstorbenen Person und die Wünsche für den Gottesdienst zu sprechen. Bitte legen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer einen Termin für das Trauergespräch fest.
Hier finden Sie ein ⇒ Merkblatt, welches Sie bei den ersten Schritten Ihres Trauerweges unterstützen soll.
Seelsorge und Beratung
Manchmal ist es wohltuend einen Wegabschnitt nicht alleine gehen zu müssen: Seelsorge bietet diese persönliche Begleitung. Seelsorgende begleiten Sie bei wichtigen Entscheidungen und in Lebenskrisen. Sei dies bei Ereignisse rund um Geburt und Tod, familiären Schwierigkeiten und Erziehungsfragen oder einer Neuorientierung. Auch religiöse Fragen, Zweifel oder die Suche nach Wachstum im Glauben führen in die Seelsorge. Im Gegensatz zur psychologischen Begleitung ist die seelsorgerliche kostenlos. Auch Seelsorgende unterstehen der Schweigepflicht und haben vielfach eine ausführliche psychologische, seelsorgerliche Ausbildung absolviert. Zur Seelsorge gehört auch, einen Rat suchenden Menschen an eine andere Fachperson weiter zu leiten, wenn die Problematik die Möglichkeiten der Seelsorgenden übersteigt.
Kircheneintritt
Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, nun aber einen Wiedereintritt erwägen, dann füllen Sie doch einfach das Eintrittsformular weiter unten aus.
Wir werden in Kontakt mit Ihnen treten. Keine Angst! Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich auch nicht zu rechtfertigen. Vielleicht haben Sie aber Fragen in Bezug auf den Glauben, die Bibel, die Kirche usw., oder Sie wünschen Begleitung. Als Pfarrteam sind wir gerne für sie da.
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Als Mitglied der Kirche werden sie allerdings Kirchensteuern zahlen, die zusammen mit der Gemeindesteuer von der politischen Gemeinde eingezogen wird. Auch die Kirche braucht finanzielle Mittel, um das vielfältige Angebot der Kirchgemeinde aufrecht erhalten zu können. Deshalb wird die Gemeindekanzlei eine Kopie der Bestätigung ihres Wiedereintritts in die Kirche erhalten.